So funktioniert die GEZ-Befreiung
Der komplette Ablauf — von der Antragstellung bis zum Bewilligungsbescheid.
1. Antrag einreichen
Ihr Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln gesendet. Sie können den Antrag entweder als PDF herunterladen und selbst versenden oder über unseren Service direkt als Einschreiben zustellen lassen.
2. Prüfung durch den Beitragsservice
Der Beitragsservice prüft Ihren Antrag und die eingereichten Nachweise. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-8 Wochen. Wichtig: Reichen Sie den Nachweis über Ihren Befreiungsgrund (z.B. Bescheid über Bürgergeld) zusammen mit dem Antrag oder separat ein.
3. Bewilligungsbescheid
Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid per Post. Die Befreiung gilt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung und ist zeitlich befristet (meist auf den Bewilligungszeitraum der zugrundeliegenden Sozialleistung). Vor Ablauf müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
4. Bei Ablehnung: Widerspruch
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufigste Ablehnungsgründe: fehlende oder unvollständige Nachweise. Achten Sie darauf, den aktuellen Leistungsbescheid beizufügen.
5. Häufige Fragen
Muss ich weiter zahlen, bis der Antrag bearbeitet ist? Solange der Antrag läuft, sollten Sie den Beitrag zunächst weiter entrichten. Nach Bewilligung erhalten Sie eine Rückerstattung ab dem Monat der Antragstellung. Wo finde ich meine Beitragsnummer? Auf jedem Schreiben des Beitragsservice, oben rechts. Wie lange gilt die Befreiung? In der Regel so lange, wie die zugrundeliegende Leistung bewilligt ist.